Berufsbildungssystem

Berufsbildungssystem
1. Begriff/Grundstruktur: Unter institutionell-organisatorischem Aspekt umfasst das B. alle öffentlichen und privaten Einrichtungen von Bildungsmaßnahmen, die direkt oder indirekt an einer beruflichen Qualifizierung beteiligt sind. Die Qualifizierungsmaßnahmen zielen auf das Erreichen beruflicher Abschlüsse auf verschiedenen Stufen mit den entsprechenden formalen Berechtigungen. Daneben geht es um die Ausbildung einer kurzfristigen, tätigkeitsbezogenen Anpassung (Flexibilität) sowie einer beruflichen Beweglichkeit (Mobilität). Die Qualifizierungsmaßnahmen beziehen sich dabei auf stufenweise fortschreitend aufgebaute vorberufliche Bildung, Vorbereitung auf eine Ausbildung bzw. berufliche Tätigkeit, berufliche Erstausbildung (diese besitzt innerhalb der dualen Berufsbildung den quantitativ größten Stellenwert), Vermittlung von Studienzugangsberechtigungen, gehobene Berufsbildung ( berufliche Weiterbildung,  berufliche Fortbildung, berufliche Umschulung).
- 2. Träger der Einrichtungen des B. sind in den meisten Fällen öffentliche oder private Schulen, Betriebe, überbetriebliche Einrichtungen, Fortbildungszentren, Rehabilitationszentren, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften etc.
- 3. Zentrale rechtliche Grundlage des B. ist das  Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 14.8.1969 m.spät.Änd. Nach § 1 I BBiG umfasst die Berufsbildung die „Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung“; in der Praxis hat sich das B. jedoch wesentlich vielschichtiger entwickelt. In Bezug auf die Berufsausbildung gibt es neben dem Jugendarbeitsschutzgesetz noch andere Gesetze, die ausdrücklich die Rechte der Auszubildenden in ihren Regelungsbereich einbeziehen, z.B. Bundesurlaubs-, Tarifvertrags-, Betriebsverfassungs-, Bundespersonalvertretungs- und Kündigungsschutzgesetz. Für die Berufsausbildung gilt neben dem Berufsbildungsgesetz die  Handwerksordnung (HandwO).
- 4. Problemfelder: Nachdem in den letzten Jahren eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Bildung durchgeführt wurden (u.a. Ausbau des  Berufsgrundbildungsjahres, Schaffung gestufter  Ausbildungsordnungen, Modellversuche zur Ausbildung von Mädchen in gewerblich-technischen Berufen), werden heute von Berufspädagogik und Bildungspolitik folgende Problemfelder innerhalb des B. hervorgehoben: Schrittweise Herstellung der Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung ( Berufsbildung); Stärkung und Anpassung der Berufsschule an neue Berufsbildungs- und Arbeitsmarkterfordernisse; Weiterentwicklung der Ausbildungsordnungen; Verbesserung der Abstimmung zwischen betrieblicher und schulischer Ausbildung; Integration neuer Informations- und Kommunikationstechniken in die berufliche Ausbildung; Ausbau der beruflichen Weiterbildung; Förderung der Berufsausbildung von benachteiligten Jugendlichen (Mädchen, behinderte Menschen, Ausländer); kontinuierliche fachliche und pädagogische Qualifizierung der Ausbilder. Überlagert werden diese qualitativen Probleme bes. in strukturschwachen Regionen durch den anhaltenden Mangel an qualifizierten Ausbildungsplätzen.
- Vgl. auch  Bildungspolitik und den aufgrund des § 3 des Berufsbildungsförderungsgesetzes von der Bundesregierung vorgelegten Berufsbildungsbericht 2003 (Bundestags-Drucksache 15/100) vom 22.5.2003 mit detaillierten Informationen und Statistiken zu den aktuellen Entwicklungen in der beruflichen Bildung.

Lexikon der Economics. 2013.

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